Gewässerordnung
Gewässerordnung + Mindestmaße - SAV Wickrath u. Umgebung e. V.
(soweit nichts angegeben ist bezieht sich die Gewässerordnung auf alle SAV-Vereinsgewässer)
Angler
sind Umweltschützer und zeigen dies in Ihrem Verhalten. Sie nehmen
besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Wasser. Das
Verhalten untereinander soll durch Kameradschaft und Hilfsbereitschaft
bestimmt sein.
Das Uferbetretungsrecht dient nur der Ausübung der
Fischerei. Fangfertige Geräte dürfen nur dort mitgeführt werden, wo
eine Erlaubnis zum Fischfang besteht.
Jeder Angler hat bei der
Ausübung der Fischerei die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Ausweispapiere mit sich zu führen. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht
ist Folge zu leisten.
Jeder Angler hinterlässt einen sauberen
Angelplatz und nimmt seinen Abfall mit. Vorgefundene Verunreinigungen
werden beseitigt und nicht liegen gelassen, auch wenn sie von einem
Anderen waren!
Nach der Landung eines Fisches ist dieser zu
messen, sofern er maßig ist (Mindestmaße beachten !), wird er sofort
durch Kopfschlag betäubt und durch gezielten Herzstich zu schlachten.
Der Haken wird erst danach entfernt. Untermaßige Fische werden äußerst
schonend wieder ins Gewässer zurückgesetzt.
Das Angeln mit 2
Handangeln (Ausnahme Jugend) ist gestattet, diese sind ständig zu
beaufsichtigen um ein sofortiges Einschreiten sicherzustellen. Bei
Entfernung vom Angelplatz sind die Ruten/ Köder einzuholen.
Während der Schonzeiten sind die Angelmethoden so zu wählen, dass keine geschonten Fischarten gefangen werden.
Angelgeräte,
Schnüre und Haken sind auf die im Gewässer vorkommenden Fischarten
waidgerecht abzustimmen. Beim Fang von Cypriniden sind ausschließlich
Einzelhaken zu verwenden.
Jeder Fischereiaufseher kann vom Angler
Unterstützung bei seiner Tätigkeit verlangen. Die Fischereiaufseher
haben sich auf Verlangen auszuweisen. Den Anweisungen der
Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Anfütterverbot
(Voranfüttern): Anfüttern ist ausschließlich während des Angelns erlaubt
und dann auch nur in Maßen (max. 300 g je Angler). Das Voranfüttern,
Tage oder Stunden vor dem eigentlichen Angeln, ist an allen
Vereinsgewässern untersagt.
Das Angeln mit totem Köderfisch ist in der Zeit: 15.02. - 31.05. nur mit Einzelhaken erlaubt.
Schonzeiten für Hecht + Zander (gilt ab 15.02.2013): Hecht + Zander sind parallel geschont, und zwar vom 15.02. bis zum 31.05., jeweils einschließlich.
Mindestmaße: Aal: 50 cm, Hecht: 55 cm, Zander: 50 cm, Schleie: 28 cm und Karpfen: 38 cm.
Fanmengenbegrenzung:
Es dürfen maximal 2 Raubfische (Hecht und/ oder Zander) pro Monat und
Mitglied gefangen werden. Durch Gastangler gefangene Hechte/ Zander
werden dem jeweiligen Mitglied angerechnet!
Schirme m. Überwurf/ Bivie´s: Zugelassen sind nur Angelschirme mit Überwurf/ Seitenteilen oder 1-Mann-Bivie´s.
Angeln
im Innenbereich des Schlosses: In den Monaten Juni, Juli und August ist
das Fischen an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis
19:00 Uhr am Schloßweiher + Altgestautem nicht erlaubt.